Günstige Umzugskartons in Profi-Qualität aus Hamburg
Hohe Tragkraft und reißfeste Krempelgriffe
Made in Germany
Langlebig und umweltfreundlich
AGB’s
Allgemeines
Allen Geschäftsabschlüssen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Der Käufer ist auf
diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich hingewiesen worden und erklärt sich mit deren Geltung
ausdrücklich einverstanden. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder
von besonderen Bedingungen, sowie Änderungen von Zeichnungen, Vorlagen sowie Korrekturabzügen
verpflichten den Verkäufer nur dann, wenn er sie schriftlich zur Kenntnis genommen und schriftlich
gegenbestätigt hat. Unter grundsätzlicher Bindung des Käufers an den Auftrag behält sich der
Verkäufer vor, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Auftrages in der Hauptverwaltung einzelne
Vertragsbedingungen den Erfordernissen des jeweiligen Auftrages anzupassen. Liegen bei
Auftragseingang nicht alle zur Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Unterlagen komplett vor, so
beginnt diese Frist am Tage des Eingangs der letzten erforderlichen Unterlage.
Als “Unternehmer” wird gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft bezeichnet, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Preise
Alle genannten Preise verstehen sich, wie ausgewiesen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so wird bei der Verwendung von Packpapier und
Holzrahmen bzw. Kartons oder Folien der Preis nach dem Bruttogewicht berechnet. Besondere nicht
handelsübliche Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.
Aufträge nach besonderen Vorlagen
Ist vertraglich vereinbart, dass bei Aufträgen nach besonderen Vorlagen die hierzu erforderlichen
Druckunterlagen, wie z. B. Entwürfe, Zeichnungen, Vorlagen, Filme, Klischees, Walzen oder Werkzeuge
vom Verkäufer herzustellen sind, werden diese vom Verkäufer in der erforderlichen Anzahl und
Beschaffenheit hergestellt und dem Käufer die angefallenen Kosten berechnet.
Angaben des Reisenden des Verkäufers über die ungefähre geschätzte Höhe der anfallen den anteiligen
Selbstkosten sind unverbindlich. Auf besonderen Wunsch des Käufers über mittelt der Verkäufer
hinsichtlich der zu erwartenden Herstellungskosten besondere verbindliche Kostenvoranschläge.
Die Klischeekostenrechnung wird mit der Auftragsbestätigung übersandt und ist sofort nach
Rechnungseingang netto zur Zahlung fällig. Der Käufer kann die Herausgabe von Druckunterlagen vom
Verkäufer nur dann verlangen, wenn diese vollständig bezahlt sind, und darüber hinaus keine weiteren
Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer bestehen.
Lagerung
Die Lagerung von Waren, Vorlagen, Klischees, Werkzeugen usw. des Käufers beim Verkäufer erfolgt
grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Schutzrechte
Das Urheberrecht an allen vom Verkäufer hergestellten Gegenständen (wie z. B. Entwürfen, Dessins,
Klischees, Zeichnungen, Skizzen, Walzen und Werkzeugen) steht mit dem Recht der Vervielfältigung
in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck dem Verkäufer alleine zu, falls nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Das Eigentums- und Urheberrecht gilt auch für
die Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen des Verkäufers, diese darf der Käufer
Dritten nicht zugänglich machen. Der Käufer haftet für die Aufrechterhaltung der Schutzrechte des
Verkäufers und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die etwa durch einen
unbefugten Gebrauch fremder Rechte entstehen könnten.
Herstellungsvermerke
Vom Verkäufer gelieferte Waren dürfen mit Herstellungsvermerken versehen werden.
Lieferung
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Verzögerungen,
Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen.
Transportschäden sind sofort durch den Empfänger beim zuständigen Transportunternehmen
(Post, Bahn, Spediteur) geltend zu machen.
Teillieferungen sind zulässig und werden jeweils bei Lieferung in Rechnung gestellt. Die Lieferfrist
beginnt mit der Klarstellung sämtlicher zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen,
insbesondere nach Vorliegen aller erforderlichen Klischees, Werkzeuge und Druckgenehmigung
seitens des Käufers. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit und
dies dem Käufer mitgeteilt ist. Bei nachträglicher Auftragsänderung verlängert sich die ursprünglich
zugesagte und bestätigte Lieferfrist entsprechend.
Im Falle höherer Gewalt und vom Verkäufer nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung (wie z. B.
Naturkatastrophen, Maßnahmen der öffentlichen Hand, Materialverknappung, Betriebsstörungen,
Verkehrsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsunterbrechungen usw.) hat der
Verkäufer die Wahl, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne
dass dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen.
Verzögerungen der Lieferung, die auf Änderungswünschen des Käufers beruhen, gehen nicht zu Lasten
des Verkäufers. Kommt der Verkäufer in Verzug, ist der Käufer verpflichtet, vor Geltendmachung
weiterer Ansprüche oder der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, dem Verkäufer eine angemessene
Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen.
Rücktritt
Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungsverzug
hinsichtlich der Klischeekostenrechnung vorliegt.
Im Falle der Verpflichtung des Käufers zur Leistung von Schadenersatz ist der Verkäufer berechtigt, die
bis dahin entstandenen Aufwendungen einschließlich Materialverlust und Klischeekosten oder einen
Betrag von 25 % des Auftragswertes pauschal, zuzüglich den bis dahin entstandenen Klischee- und
Druckkosten, nach seiner Wahl als Schadenersatz zu verlangen.
Mehr- oder Minderlieferung
Handelsübliche bzw. geringfügige, sowie technisch bedingte Abweichungen in Gewicht, Stärke, Stoff und
Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung. Die Kenntnis der handelsüblichen Abweichungen
bzw. der technischen Vorbehalte wird vorausgesetzt.
Die Folgenden Prozentsätze werden als produktionsbedingt und handelsüblich anerkannt. Der Verkäufe
ist berechtigt, jeweils die Packeinheit als Mindestmenge zu liefern, bzw. die Stückzahl der jeweils
nächsten, sich aus den Packeinheiten ergebenden Zahl anzupassen.
Gewichtsabweichungen: Abweichungen des Flächengewichts richten sich nach jenen Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien. Falls diese nichts anderes festlegen, gilt für Papier und Pappe ± 5% als nicht rügbar.
Maßabweichungen: Aus produktionstechnischen Gründen ist bei allen Lieferungen folgende Maßabweichung zulässig:
Papier- und Pappenformate in der Länge ± 5 %, in der Breite ± 5%
Rollen in der Breite ± 5%
Für Erzeugnisse aus Kunststoffen betragen die zulässigen Toleranzen in der Länge ±5%, Breite ± 5%, Stärken bis 0,04 mm – ±25%, über 0,04 mm – ±20%, mindestens jedoch 5/1000.
Mengenabweichungen: Bei allen Anfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge zu lässig. Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 30%
bei Verkauf nach Menge: für Mengen unter 20.000 Stück.
bei Verkauf nach Gewicht: für Gewichte unter 600 kg.
Korrekturabzüge
Korrekturabzüge, Montagebeutel und -taschen werden nur unterbreitet, wenn es der Kunde
ausdrücklich schriftlich verlangt oder wenn der Verkäufer dies für nötig hält.
Notwendige Änderungen werden zu den festgesetzten Bedingungen durchgeführt und zusätzlich
berechnet. Für die vom Käufer übersehenen Fehler haftet der Verkäufer nicht. Wünscht der
Käufer die Vorlage eines Probeabzuges nicht, so haftet der Verkäufer nicht für Farb,- Stand-,
Druck- oder Satzfehler.
Die Festlegungen auf den vorgedruckten Druckgenehmigungsformularen sind ebenfalls verbindlich.
Das gleiche gilt bei Änderungswünschen des Käufers nach erfolgter Druckgenehmigung. Alle aus
Änderungen entstehenden Spesen und Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes
gehen zu Lasten des Käufers. Verweigert der Käufer die Druck- bzw. Herstellungsgenehmigung
innerhalb von 4 Wochen, gerechnet ab Datum des Korrekturabzuges, so ist der Verkäufer nach Setzung
einer Nachfrist von 10 Tagen zum Vertragsrücktritt berechtigt. Das gleiche gilt in den Fall, in dem der
Käufer nach Aufforderung die zur Produktion erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt.
Die Folgen des Rücktritts ergehen sich aus Ziffer 8 dieser Geschäftsbedingungen.
Druck
Der Verkäufer verwendet für den Druck normale Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die
Farben, wie z. B. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. gestellt werden, muss
der Käufer bei Auftragserteilung schriftlich besonders darauf hinweisen.
Für die Haltbarkeit der Werkstoff- und Druckfarben kann keine Gewähr übernommen werden, selbst
wenn diese als lichtecht bezeichnet werden, da auch die Rohstoff- und Farblieferanten keine Gewähr
für die Lichtbeständigkeit ihrer Farben übernehmen. Ebenfalls kann die Abriebsfestigkeit der
Druckfarben nicht garantiert werden. Der Abrieb kann je nach Farbtyp mehr oder weniger stark sein.
Eine Schutzlackierung kann die Abriebsfestigkeit verbessern, aber nicht absolut gewährleisten. Für
Folgeschäden aus Farbabrieb haftet der Verkäufer nicht. Kleine Abweichungen der Farben sowie
Farbschwankungen innerhalb der Auflage, oder von Auflage zu Auflage, sind vorbehalten. Sie
berechtigen den Käufer nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Übereinanderdrucken starke Farbtonänderungen
auftreten müssen (lasierende Wirkung). Auch dies berechtigt nicht zur Mängelrüge.
Abweichungen hinsichtlich der Stofffärbung des Rohmaterials sowie die handelsüblichen
Abweichungen vom Muster sowie durch Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und
Auflagendruck bleiben vorbehalten. Geringfügige Passerveränderungen sind kein Grund zur
Mängelrüge. Bei Goldbronzedrucken wird jede Haftung für Oxydationsschäden abgelehnt. Die Drucke
werden im Flexodruck hergestellt. Bei Kleinauflagen reduzieren sich die Ansprüche an die Qualität
entsprechend den hier ungünstigeren Produktionsbedingungen. Für die Druckergebnisse von
Fremdklischees wird vom Verkäufer jede Haftung abgelehnt. Bei Kunststofferzeugnissen können keine
Garantien für Wanderungen von Weichmachern, paraffinlösliche Farbstoffe und die sich daraus
ergebenden Folgen übernommen werden.
Haftung und Gewährleistung
Die vom Verkäufer gelieferten Erzeugnisse sind unverzüglich nach Eingang der Ware sorgfältig auf
Fehler zu prüfen. Fehler, die bei dieser Prüfung erkennbar werden, können nach Wahl des Verkäufers
unentgeltlich für den Käufer nachgebessert oder durch Rücknahme der mangelhaften und durch
Neuauslieferung mangelfreier Erzeugnisse ausgeglichen werden. Bei der Fertigung von Beuteln,
Tragetaschen und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl
fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 3% der Gesamtmenge nicht zu
beanstanden, gleichgültig, ob Mängel im Material, in der Verarbeitung oder im Druck liegen.
Ist der Anteil mangelhafter Stücke größer als 3 %, so kann der Verkäufer die darüber hinaus gehenden
fehlerhaften Stücke nach seiner Wahl nachbessern oder ersetzen bzw. zurücknehmen und
gutschreiben. Der Käufer hat dann nur die fehlerhaften, und zwar alle fehlerhaften Stücke
auszusortieren und zurückzugeben.
Über die Rücksendung muss der Käufer vorher mit dem Verkäufer einig werden.
Vom Verkäufer wird die Fracht des billigsten Versandweges für die von ihm schriftlich genehmigten
Rücksendungen übernommen. Wenn es aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich scheint, bzw. falls
der Käufer nicht sofort die gesamte Ware durchsortieren will, kann der Verkäufer festlegen, dass ein
evtl. nötiger Austausch oder eine Rücksendung mit Gutschrift der fehlerhaften Stücke auch zu einem
späteren Zeitpunkt vorgenommen wird (z. B. bis zum Aufbrauch der Ware).
Der Käufer hat dann alle fehlerhaften Stücke, die sich während der Verwendung der angebrochenen
Ware finden, aufzubewahren und gesammelt zurückzugeben.
Die Rüge offensichtlicher Mängel muss binnen 8 Tagen nach Wareneingang beim Verkäufer schriftlich
eingehend erfolgen. Versteckte Mängel können längstens auf die Dauer von 6 Monaten nach
Absendung der Ware gerügt werden. Sie sind aber nur dann rügbar, wenn die Mängel nachweislich
vor Erhalt der Ware eingetreten sind und die Unbrauchbarkeit der Erzeugnisse oder eine erhebliche
Beeinträchtigung ihrer Brauchbarkeit herbeigeführt haben. Auch in diesem Fall steht dem Verkäufer
das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung nach seiner Wahl zu.
Der Käufer ist nur dann zur Wandlung oder Minderung berechtigt, wenn zuvor eine Nachbesserung
durch den Verkäufer fehlgeschlagen ist. Zur Vornahme etwaiger Nachbesserungen oder
Ersatzlieferungen hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder
Ansprüche aus sonstigen Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Bei vollautomatischer
Taschen- und Beutelfertigung erfolgt automatische Zählung. Der Verkäufer ist berechtigt, diese der
Lieferung und Mengenberechnung zugrunde zu fegen. Geringfügig hierbei auftretende Schwankungen
sind kein Grund zur Mängelrüge. Ohne besondere Anweisung von Seiten des Käufers erfolgt die
Ausführung der Aufträge mit branchenüblichem Material und nach bekanntem Herstellungsverfahren.
In der Folge können Mängelrügen in Bezug auf das Verhalten der Packmittel zum Füllgut und
umgekehrt nicht erhoben werden, wenn der Käufer nicht ausdrücklich auf besondere Eigenschaften
des Füll gutes aufmerksam gemacht und dem Verkäufer Gelegenheit gegeben hat, Stellung zu nehmen.
Technische, bzw., durch den allgemeinen Fortschritt verursachte Änderungen der Produkte sind
vorbehalten.
Zahlung bei online Bestellungen gelten die Folgenden zur Auswahl stehenden Zahlungsbedingungen:
Bar bei Abholung oder Lieferung innerhalb Hamburgs
über PayPal
per Vorkasse
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und auch an der
aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden neuen Sache bis zur völligen Bezahlung des
Kaufpreises bzw. Einlösung von Schecks und Wechseln vor. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen
ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und
zu veräußern. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung geht die
Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung auf den Verkäufer über.
Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw. sind nur
mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Der Käufer hat dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über die Gültigkeit des Vertrages
und der Geschäftsbedingungen auch nach dem möglicherweise erfolgten Rücktritt einer Partei vom
Vertrag ist Hamburg.
Dies gilt auch für die Durchführung des Mahnverfahrens.
Auch auf ausländische Geschäfte ist deutsches Recht zu verwenden.
Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des
übrigen Inhalts ohne Einfluss.